Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91 Erb |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei oder-Konto; Bestehen einer Ausgleichspflicht unter Ehegatten; Nachweis einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Vereinbarung unter Ehegatten; Einräumung wirtschaftlicher Unabhängigkeit
Papierfundstellen
- EFG 1996, 242
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85
Oder-Konto im Konkurs
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- OLG Hamm, 21.02.1990 - 8 U 107/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Rheinland-Pfalz, 07.07.1994 - 4 K 2118/93
Umfang des erbschaftsteuerlichen Erwerbs bei einem gemeinschaftlichen Oder-Konto …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 25.04.1991 - 10 K 10197/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89
Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.11.1984 - II R 133/83
Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten
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- FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00
Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung …
Demgegenüber vertrat das beklagte Finanzamt in der Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2000 unter Hinweis auf Entscheidungen des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 1995, 4 K 7813/91 in EFG 1996, 242, und Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 1994, 4 K 2118/93 in EFG 1995, 125 , die Ansicht, dass auch bei Eheleuten die Errichtung eines Oderkontos eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstelle.Dabei handelt es sich um eine selbständige Verpflichtung, die bereits mit der Begründung der Gesamtgläubigerschaft und nicht erst mit deren Auflösung oder Beendigung entsteht (vgl. des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 1995, 4 K 7813/91 in EFG 1996, 242; Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB § 430 Anm. 1 i.V.m. § 426 Anm. 3).
- FG München, 21.10.1996 - 4 K 452/93
Anspruch auf Änderung eines Erbschaftsteuerbescheides; Bestehen eines Wohnsitzes …
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